ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1.) Geltung

Nachstehende AGB gelten für alle, auch spätere Angebote und Verträge. Sie gelten durch Auftragserstellung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Wir speichern die Daten aller Kaufverträge (Hinweis gem. § 26 BDGS).

 

2.) Zustandekommen des Kaufvertrages

Angebote sind stets freibleibend; Verhandlungsabschlüsse, auch solche unseres Außendienstes, werden erst durch unsere Auftragsbestätigung wirksam.

 

3.) Berechnung

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Die gesetzliche MwSt. wird gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich als EURO-Preise. Bei Frachtgut werden starke Frachtkartonagen bzw. Packpapier verwendet, die zum Selbstkostenpreis berechnet werden und nicht zurückgenommen werden. Gleiches gilt für Lattenverschläge jeglicher Art. Warenrücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Im Ausnahmefall wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Netto-Warenwerts in Rechnung gestellt – dies gilt ausschließlich für Ware, die neuwertig ist. Die Transportgefahr und -kosten hierfür trägt generell der Besteller. Wird eine Transport- oder sonstige Versicherung der Ware gewünscht, gehen die Kosten dafür zu Lasten des Käufers. Auch eventuell anfallende Einbau- oder Abrufkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.

 

4.) Lieferung und Abnahme der Ware

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der EU liefern wir, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich ab Werk. Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. Sie beginnen zwei Tage nach Absendung der Auftragsbestätigung und enden mit dem Tag, an dem die Ware unser Werk verlässt oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versand-bereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist dieser, nicht mehr ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Alle außerhalb des Machtbereichs der Lieferfirma liegenden Tatsachen (Streik usw.) gelten als höhere Gewalt und befreien für die Dauer dieses Zustandes von der Verpflichtung zur Lieferung. Gleiches gilt im Falle sonstiger gesetzlicher und/oder behördlicher Anordnung, welche die Lieferung erschweren. Bei solcher Unmöglichkeit der Lieferung ist die Lieferfirma berechtigt, mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dem Käufer stehen in diesem Falle keinerlei Schadens-ersatzansprüche gegen die Lieferfirma zu. Gleiches gilt im umgekehrten Falle auch für die Abnahmeverpflichtung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat. Der Inhalt jeder Sendung ist sofort bei Erhalt der Lieferung zu prüfen. Transportschäden sind unverzüglich auf den Frachtpapieren zu bestätigen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. An unsere Lieferzusagen halten wir uns nicht gebunden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen für vorangegangene Lieferungen nicht nachgekommen ist. Gleiches gilt für Situationen, wenn uns nach Abschluss eines Kaufvertrages eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit bekannt wird. Gewährte Rabatte sowie Frachtkostenvergütungen entfallen, wenn der Käufer nach Zahlungsverzug in Vergleich oder Insolvenz gefallen ist. Die gleichen Rechtsfolgen treten am 31. Tag nach Fälligkeit ein.

 

5.) Gewährleistung

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder nicht unerhebliche Mengenabweichungen sind unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel der Ware müssen ebenso unverzüglich, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung der Ware schriftlich geprüft werden. Bei begründeter Beanstandung sind wir zur Ersatzlieferung – bei Rückgabe der beanstandeten Ware – berechtigt. Fehlmengen werden nachgeliefert. Lassen wir eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung verstreichen, so hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Weitere Gewährleistungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz für mittelbare und unmittelbare Schäden sind ausgeschlossen soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

6.) Zahlungsziel

Bei Aufträgen bis 5000,00 € ist der Rechnungsbetrag binnen 20 Tagen nach Rechnungsdatum an uns zu zahlen. Bei Aufträgen über 5000,00 € ist 30% bei Auftragsvergabe, 30% bei Lieferung und der Rest innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sollten keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sein. Wir gewähren grundsätzlich 2% Skonto innerhalb von 7 Tagen vom Rechnungsdatum gerechnet, sofern der Käufer zum Zeitpunkt der Zahlung nicht mit der Begleichung von Forderungen aus vorangegangenen Warenlieferungen in Verzug ist. Für BROXOMAT-Anlagen wird kein Skonto gewährt. Bei Zielüberschreitungen werden bankübliche Zinsen berechnet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Besteller 5,00 € zu zahlen. Wechsel werden generell erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet und gehen zu Lasten des Einsenders. Eine Möglichkeit zur Aufrechnung mit Gegenforderung ist nur möglich, wenn diese von uns anerkannt sind.

 

7.) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehender oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung zum Käufer unser Eigentum. Wechsel- oder Scheckzahlungen gelten erst nach Einlösung als Bezahlung. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Der Käufer ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht befugt. Jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Käufer die Vertragsverpflichtungen gegenüber uns nicht, so sind wir ungeachtet sonstiger Rechte befugt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. Der Käufer hat insofern kein Recht zum Besitz. Sofern die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr mit anderen uns nicht gehörenden Waren verarbeitet oder verbunden wird, tritt der Käufer seine Forderungen aus der Weiterverarbeitung in Höhe unseres dann entstehenden Miteigentums schon jetzt an uns ab.

 

8.) Sonstiges

Die Ware darf nur in Länder exportiert werden, für die wir unsere schriftliche Zustimmung gegeben haben. Produkthaftpflicht im Ausland wird generell abgelehnt. Die Geltung des UNCITRAL Kaufrechtsabkommens (Übereinkommen der UN über Verträge des internationalen Warenkaufs) wird ausgeschlossen.

 

9.) Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist Stuttgart. Ist der Besteller/Auftraggeber/Käufer Kaufmann i.S.d. HGB, so ist für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern je nach sachlich, örtlich oder instanzieller Zuständigkeit das Amtsgericht Stuttgart bzw. Landgericht Stuttgart zuständig. Auch für Verträge mit ausländischen Vertragspartnern gilt Deutsches Recht.

 

10.) Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.